Wer sich erstmals mit dem Thema betrieblicher Brandschutz beschäftigt, stößt schnell auf zwei Begriffe, die oft durcheinandergebracht werden: Brandschutzhelfer und Brandwache. Beide haben mit der Vermeidung und Bekämpfung von Bränden zu tun – ihre Aufgaben, Ausbildung und ihr Einsatzbereich unterscheiden sich jedoch deutlich.
Der Brandschutzhelfer
Ein Brandschutzhelfer ist eine betriebsinterne Person, die im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung ausgebildet wird, um im Ernstfall erste Löschmaßnahmen einzuleiten und bei der Evakuierung zu unterstützen. In der Regel handelt es sich um reguläre Mitarbeitende, die zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit diese Aufgabe übernehmen. Die Ausbildung dauert meist nur wenige Stunden und deckt Grundlagen wie den Umgang mit Feuerlöschern und das Verhalten im Brandfall ab.
Die Brandwache
Eine Brandwache hingegen ist eine eigenständige, meist extern beauftragte Sicherheitsdienstleistung. Sie wird gezielt für einen bestimmten Zeitraum oder Anlass eingesetzt – etwa bei Heißarbeiten, dem Ausfall einer Brandmeldeanlage, auf Baustellen oder bei Veranstaltungen. Anders als der Brandschutzhelfer ist die Brandwache durchgehend vor Ort im Einsatz, verfügt über eine spezifische Schulung für die jeweilige Gefahrensituation und ist häufig gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben.
Wann brauche ich was?
Ein Brandschutzhelfer gehört zur betrieblichen Grundausstattung jedes Unternehmens und ist dauerhaft bestellt. Eine Brandwache wird dagegen situativ gebucht – immer dann, wenn ein erhöhtes, zeitlich begrenztes Brandrisiko besteht, das über die reguläre betriebliche Organisation hinausgeht. Beide Funktionen schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich: Der Brandschutzhelfer sorgt für die Grundsicherheit im Alltag, die Brandwache übernimmt die zusätzliche Absicherung in Ausnahmesituationen.
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