Brandwache bei Veranstaltungen und Messen – Sicherheit für Ihre Gäste
Veranstaltungen und Messen ziehen viele Menschen an – das erhöht das Brandrisiko. Unsere Brandwache sorgt für die nach der Versammlungsstättenverordnung vorgeschriebene Absicherung.
Veranstaltungen und Messen ziehen häufig viele Menschen auf engem Raum an, was das Risiko im Brandfall deutlich erhöht. Laut der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO §41) sind Veranstalter unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, eine Brandsicherheitswache bereitzustellen. Unsere qualifizierten Brandschutzhelfer übernehmen diese Aufgabe zuverlässig und unterstützen bei Bedarf auch bei der Evakuierung.
Das leistet unsere Brandwache bei Ihrer Veranstaltung
Überwachung während der Veranstaltung
Durchgehende Präsenz vom Aufbau über die Laufzeit bis zum Abbau der Veranstaltung.
Unterstützung bei der Evakuierung
Im Ernstfall unterstützt unser Personal die geordnete Räumung von Hallen, Zelten oder Freiflächen.
Kontrolle der Fluchtwege
Rettungswege und Notausgänge bleiben während der gesamten Veranstaltung frei zugänglich.
Rechtssicher dokumentiert
Unsere Einsätze erfüllen die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung und werden lückenlos dokumentiert.
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Warum eine Brandwache bei Events unverzichtbar ist
Ob Konzert, Messe oder Firmenfeier: Sobald viele Menschen auf begrenztem Raum zusammenkommen, steigen die Anforderungen an den Brandschutz erheblich. Bühnentechnik, Dekoration und temporäre Aufbauten erhöhen zusätzlich die Brandlast. Eine Brandwache sorgt nicht nur für die gesetzlich geforderte Absicherung, sondern gibt Veranstaltern und Besuchern gleichermaßen Sicherheit.
Im Ernstfall zählt bei großen Besucherzahlen jede Minute: Eine geordnete Evakuierung gelingt nur, wenn Fluchtwege frei sind und geschultes Personal die Situation sofort einschätzen kann. Unsere Brandwache übernimmt diese Verantwortung, damit sich Veranstalter voll auf ihr Event konzentrieren können.
Gut zu wissen
Ab einer bestimmten Besucherzahl oder bei offenen Flammen auf der Bühne schreibt die VStättVO eine Brandsicherheitswache verbindlich vor – wir beraten Sie, ob das für Ihre Veranstaltung zutrifft.
Typische Anlässe für unsere Brandwache
Konzerte und Festivals
Große Besucherzahlen und temporäre Bühnentechnik erfordern eine durchgehende Brandsicherheitswache.
Messen und Ausstellungen
Stände, Dekoration und technische Vorführungen erhöhen die Brandlast in Messehallen.
Firmen- und Galaevents
Kerzen, Bühnentechnik und dekorative Elemente bergen bei geschlossenen Veranstaltungen eigene Risiken.
Sport- und Freiluftveranstaltungen
Tribünen, Zeltstrukturen und provisorische Elektrik verlangen eine eigene Risikobetrachtung.
Aufgaben unserer Brandwache bei Ihrer Veranstaltung
Kontrolle vor Veranstaltungsbeginn
Prüfung von Fluchtwegen, Löschmitteln und Brandlasten vor der Öffnung für Besucher.
Laufende Überwachung während des Events
Kontinuierliche Kontrollgänge durch alle relevanten Bereiche während der Veranstaltung.
Sofortige Alarmierung
Im Ernstfall alarmiert unser Personal umgehend Feuerwehr und Veranstaltungsleitung.
Unterstützung der Veranstaltungsleitung
Enge Abstimmung mit Sicherheitsdienst und Organisationsteam vor Ort.
Flexibel buchbar – für jede Veranstaltungsgröße
Ob eintägiges Firmenevent oder mehrtägiges Festival: Unsere Brandwache passt sich der Größe und Dauer Ihrer Veranstaltung an. Die Buchung erfolgt ohne langfristige Vertragsbindung, auch kurzfristige Anfragen sind in der Regel möglich.
Unser Personal ist bundesweit im Einsatz und mit den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung vertraut. Rufen Sie uns an – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welcher Umfang für Ihre Veranstaltung erforderlich ist.
Ratgeber: Wann ist eine Brandsicherheitswache gesetzlich vorgeschrieben? →

